Patienteninfos 

Krankenkassen

Für ärztlich verordnete Therapie zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen gelten folgende Vorschriften:

Rezept

Zwischen dem Datum der Rezeptausstellung und der ersten Behandlung dürfen maximal 28 Tage liegen! Falls Sie innerhalb dieser Zeit Ihre Therapie nicht begonnen haben, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt.

Zwischen den einzelnen Behandlungen dürfen nicht mehr als 10 Tage vergehen. Eine Unterbrechung erlaubt Ihre Krankenkasse nur in bestimmten Ausnahmefällen.